Information zur Mehrwegpflicht ab 01.01.2023!
Information zur MEHRWEGPFLICHT ab 01.01.2023 für Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen! Ab 01.01.2023 müssen, laut §33 VerpackG, Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern angeboten werden. Betriebe sind verpflichtet, als Alternative zu Einwegkunststoff-Verpackungen, auch Mehrwegverpackungen für Speisen…