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Mehrwegpflicht

Information zur Mehrwegpflicht ab 01.01.2023!

Information zur MEHRWEGPFLICHT ab 01.01.2023 für Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen!

Ab 01.01.2023 müssen, laut §33 VerpackG, Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern angeboten werden. Betriebe sind verpflichtet, als Alternative zu Einwegkunststoff-Verpackungen, auch Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

Für kleine Betriebe, z.B. Imbisse oder Kioske, mit weniger als fünf Beschäftigen und maximal 80 m² Verkaufsfläche gelten vereinfachte Regelungen laut §34 VerpackG.

Betriebe haben für den Einsatz von Mehrwegverpackungen zwei Alternativen:

  • Möglichkeit 1: Der Betrieb kauft eigene Mehrwegverpackungen und gibt diese gegen Pfand an seine Kunden aus.
  • Möglichkeit 2: Der Betrieb bezieht Behälter eines (regionalen) Anbieters und beteiligt sich damit an einem Pool-Mehrwegsystem.
Regeln für große Betrieb                                                        Regeln für kleine Betrieb

>5 Mitarbeitern                                                                         ≤5 Mitarbeitern

>80 m² Verkaufsfläche                                                            ≤80 m² Verkaufsfläche

Große Betriebe sind verpflichtet, Mehrweg-                         Kleine Betriebe müssen keine Alternative zur

Verpackungen als Alternative anzubieten.                           Einwegverpackungen anbieten.
Gleiche Chance für Mehrweg und Einweg:                          Befüllen der Gefäße der Kundschaft:
–     Speisen und Getränke dürfen in Mehrweg-                     –   Auf Wunsch des Kunden, müssen Speisen
        Verpackungen nicht teurer sein.                                           und Getränke in mitgebrachte Gefäße ab-
–     Es dürfen keine Rabatte oder sonstige                                gefüllt werden.
        Vergünstigungen auf Speisen und Getränke
        in Einwegverpackungen gewährt werden.
–     Es darf Pfand auf Mehrwegverpackungen
         erhoben werden.
Informationen an die Kundschaft:                                            Informationen an die Kundschaft:
–     Die Kunden müssen zu den Mehrweg-                                –   Betriebe sind verpflichtet, ihre Kunden darauf
        Verpackungen informiert werden.                                              hinzuweisen, dass sie Speisen und Getränke
                                                                                                                  in mitgebrachte Gefäße abfüllen.
Rücknahme & Hygiene der Mehrwegverpackung:                  Hygiene und Verantwortlichkeit:
–     Mehrwegverpackungen, welche ausgegeben,                    –   Betriebe haben keine Verantwortung dafür,
         werden, müssen auch wieder zurück-                                       dass die mitgebrachten Gefäße zum
         genommen werden.                                                                     Transport von Lebensmitteln geeignet sind.
–     Die Regeln (Hygienebestimmungen) für die                         –  Es müssen die Anforderungen an die Lebens-
        Rücknahme, Reinigung und Ausgabe der Becher                   mittelsicherheit und die Hygienebestimmungen
        oder Schalen müssen beachtet werden.
–     Die schmutzigen Verpackungen müssen getrennt
        gesammelt werden. Sie dürfen nicht in die Nähe
        von Lebensmitteln gestellt werden.
Haftungsausschluss:
Diese Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie sind unverbindlich und stellen keine Rechtsgrundlage dar!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Sprechen Sie uns einfach an!

Information als PDF-Download: Mehrwegpflicht

 

 

 

 

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