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Informationen zum geänderten Verpackungsgesetz

Ab 01.01.2022 tritt die Änderung des Verpackungsgesetztes in Kraft.

Dementsprechend ist ab dem 01.01.2022 das Inverkehrbringen bestimmter Kunststofftragetaschen verboten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link:

https://www.bmu.de/faqs/plastiktueten-verbot/

Welche Produkte sind betroffen!

Kunststofftragetaschen mit oder ohne Griff mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 my dürfen ab 01.01.2022 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden und sind somit verboten. Ebenso sind auch biobasierte oder biologisch abbaubare Tragetaschen aus sogenannten Bio-Rohstoffen, z.B. aus Mais oder Kartoffeln verboten.

Welche Produkte sind weiterhin erlaubt!

Tragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 my oder mit einer Wandstärke über 50 my.

Folgende Produkte dürfen Sie z.B. weiterhin verwenden:

  • Knotenbeutel
  • Hemdchentragetaschen unter 15 my Wandstärke
  • Tragetaschen über 50 my Wandstärke
  • Tragetaschen, die zur Hygiene der Produkte dienen, oder welche in der Lieferkette bereits vor der Verkaufsstelle mit Waren befüllt wurden

(z.B. Kartoffeln, welche in transparente Hemdchentragetaschen abgepackt werden, um diese im Hofladen zu verkaufen)

 

Kurzinfo zur Verwendung von Kunststofftragetaschen ab dem 01.01.2022:

     unter 15 my                                    zwischen 15 – 50 my                        ab 50 my

Kunststofftragetaschen                 Kunststofftragetaschen                 Kunststofftragetaschen

mit einer Wandstärke                     mit einer Wandstärke                     mit einer Wandstärke

unter 15 my, welche                       zwischen 15 und 50 my                 über 50 my

aus hygienischen Gründen           sind verboten!                                  sind NICHT verboten!

erforderlich sind oder                     Ausgenommen sind Trage-

Erstverpackungen für lose            taschen, welche in der Liefer-

Lebensmittel, welche zur               kette bereits vor der Verkaufs-

Vermeidung von Lebens-              stelle mit Ware befüllt wurden!

mittelverschwendung

dienen, sind NICHT verboten!

 

Haftungsausschluss:

Diese Angaben sind unverbindlich und stellen keine Rechtsgrundlage dar!

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Sprechen Sie uns einfach an!

 

Diese Information finden Sie hier auch zusammengefasst zum Download als PDF-Datei:

Verpackungsgesetz

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